AGB
Vertragliche Leistungen von MMHW Ventures GmbH und Dienstleitern
a. Vertragsgegenstand, Dauer und Übergabe
1. MMHW Ventures GmbH verkauft dem Kunden Bitcoin Asic’s (nachfolgend «Hardware») mit folgenden Eigenschaften:
3. Die Hardware verbleibt im ausschliesslichen Eigentum des Kunden.
MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter ist für den Unterhalt und die fachgerechte Wartung der Hardware (insbesondere auch im Rahmen seiner Hosting-Leistungen) verantwortlich. MMHW Ventures GmbH wird den Kunden über Schäden oder allfällige Mängel an der Hardware unverzüglich informieren und Vorkehrungen treffen, um weiteren Schaden von der Hardware abzuwenden.
e. Rückgabe der Hardware
Die Rückgabe der Hardware erfolgt nach Ablauf der Laufzeit dieses Vertrages. Die Kosten für den Versand gehen zu Lasten des Kunden.
f. Untergang der Hardware
Sonstige Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, Ersatz von entgangenem Gewinn oder andere mittelbare und unmittelbare Schäden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Hosting-Leistungen von MMHW Ventures GmbH
a. Vertragsgegenstand, Dauer und Leistungsbeginn
Der Kunde beauftragt MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter mit Erbringung von Hosting-Leistungen für die Hardware für eine befristete Laufzeit von 24 Monaten mit automatischer Verlängerung um weitere 24 Monate.
Im Rahmen der Hosting-Leistungen schuldet MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter folgende Teilleistungen:
1. Die Erbringung von Hosting-Leistungen stehen unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses der gesetzlich vorzunehmenden (insb. geldwäschereirechtlichen) Prüfungen durch MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter. Der Kunde ist verpflichtet, hieran vollumfänglich mitzuwirken.
2. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter sorgt dafür, dass die Hardware derart gebraucht und gewartet wird, dass sie die von ihr vorgesehene Hash-Power im Rahmen der Schwankungsbreite jederzeit aufrechterhalten kann.
3. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter sorgt dafür, dass die Umgebung des Data-Centers derart ausgestaltet ist, dass die Hardware, die von ihr vorgesehene Hash-Power jederzeit aufrechterhalten kann.
4. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter installiert das Betriebssystem und die erforderlichen Software-Komponenten und konfiguriert diese. Das beinhaltet die Anpassung der Software-Komponenten, insbesondere an gesetzliche Änderungen, sowie die Installation von Verbesserungen und Erweiterungen der in der Software enthaltenen Funktionen, die sich aus der Weiterentwicklung der Standardsoftware ergeben sollten. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter führt die notwendigen Software- und Systemupdates durch und trifft alle zumutbaren und geeigneten Vorkehrungen zum Schutz der Soft- sowie der Hardware vor virtuellen und physischen Angriffen.
5. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter ist bestrebt, das Schürfen von Bitcoin (BTC) in bestmöglichen Umfang durchzuführen. Dabei legt MMHW Ventures GmbH eigenständig im freien Ermessen fest, an welchen Mining-Pool die Hardware angeschlossen wird. MMHW Ventures GmbH ist jederzeit berechtigt, die Hardware einem anderen Mining-Pool anzuschliessen, insbesondere im Falle, dass ein ausgewählter Mining-Pool nach Einschätzung von MMHW Ventures GmbH nicht mehr den dafür vorgesehenen Qualitäts-Standards genügt.
MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter sorgt dafür, dass die von der Hardware geschürften Bitcoin-Erträge nach Abzug der für die Erbringung der Hosting-Leistungen vereinbarten Service-Gebühren auf eine in der ausschliesslichen Inhaberschaft des Kunden stehende Bitcoin-Wallet ausgezahlt werden.
c. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der Hosting-Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen durchzuführen. Dazu zählen insbesondere:
Die Auszahlung der von der Hardware geschürften Bitcoin-Erträge erfolgt nach jedem Auszahlungsintervall des jeweiligen Mining-Pools, dem die Hardware angeschlossen ist, auf die vom Kunden bezeichnete und in dessen alleiniger Inhaberschaft stehende Bitcoin-Wallet. Als rein indikativer Auszahlungsintervall ist einmal pro Woche vorgesehen.
Der Kunde trägt sämtliche bei Auszahlungen der von der Hardware geschürften Bitcoin-Erträgen entstehenden Transaktions- bzw. Netzwerkgebühren ausschliesslich selbst. Diese Gebühren werden bei der jeweiligen Auszahlung direkt vom Auszahlungsbetrag in Bitcoin durch das Netzwerk abgezogen.
MMHW Ventures GmbH verfügt über keinerlei Zugriff auf oder sonstige Verfügungsmacht über die vom Kunden bezeichnete Bitcoin-Wallet. Der Kunde ist ausschliesslich selbst für die Aufrechterhaltung des Zugriffs auf und der Sicherheit seiner Bitcoin-Wallet, insbesondere die sichere Aufbewahrung der Private-Key, verantwortlich.
Die Erträge des Bitcoin Mining sind abhängig von diversen Faktoren, wie die gesamte Hashrate des Netzwerks und die Difficulty. MMHW Ventures GmbH hat keinen Einfluss auf diese Faktoren und garantiert auch keine Erträge.
e. Unterhalt und Wartung
Im Rahmen des Unterhalts und der Wartung der Hardware führt MMHW Ventures GmbH oder Dienstleister regelmässige Kontrollen sowie erforderliche Kühlung der Hardware und Reinigungen der Hardware-Komponenten durch und ersetzt erforderlichenfalls Einzelteile zur Aufrechterhaltung der vorgesehenen Hash-Power der Hardware im Rahmen der Schwankungsbereite innerhalb der Garantiefrist. Danach anfallende Wartungsarbeiten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter wird das Data-Center derart einrichten, dass hinreichende Vorkehrungen getroffen sind, die eine einwand- und störungsfreie Nutzung der Hardware zu dem vereinbarten Gebrauchszweck ermöglichen. Insbesondere ist MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter zur Bereitstellung eines Anschlusses an das Stromnetz und Internet verpflichtet. Bei Ausfall der Geräte oder des Data-Centers ist MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter bemüht diesen zu beheben und weiterhin berechtigt trotz dessen die monatlichen Stromkosten zu erheben.
f. Gebühren
Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Gebühren an MMHW Ventures GmbH. Dazu beauftragt der Kunde MMHW Ventures GmbH mit der Vornahme des Einzugs der jeweils von ihm geschuldeten Gebühren von den von der Hardware geschürften Bitcoin-Erträgen.
Werden die monatlichen Gebühren nicht, nicht fristgerecht oder nur teilweise bezahlt, so behält sich die MMHW Ventures GmbH das Recht vor, folgende Schritte einzuleiten:
a. Vertragsgegenstand, Dauer und Übergabe
1. MMHW Ventures GmbH verkauft dem Kunden Bitcoin Asic’s (nachfolgend «Hardware») mit folgenden Eigenschaften:
- Hersteller: Bitmain
- Modell: Antminer S19j Pro
- Hash-Power: 100 TH/s (Schwankungsbreite: +/- 10%)
- Verbrauch: 3.050 Watt
- Stückzahl: 1
- Zustand: Neu
- Garantie: 365 Tage ab Inbetriebnahme im Data-Center
- Standort: Finnland
3. Die Hardware verbleibt im ausschliesslichen Eigentum des Kunden.
- Die Überlassung der Hardware erfolgt durch Entgegennahme der Hardware durch MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter (mittelbarer Besitzer) für den Kunden (unmittelbarer Besitzer) in dem für die Erbringung der Hosting-Leistungen (vgl. Abschnitt III. dieses Vertrages) vorgesehenen Data-Center.
- Nach erfolgter Überlassung der Hardware wird MMHW Ventures GmbH den Kunden unverzüglich über den Beginn der Laufzeit und das Ablaufdatum dieses Vertrages informieren.
- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate. Kündigungsfrist: 60 Tage vor Ablauf des Vertrages.
b. Kosten - Der Kaufbetrag für Hardware zahlbar innerhalb 5 Tagen. Darin inbegriffen sind Kosten für den Versand, Import, Inbetriebnahme und die Beseitigung von Mängeln.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Vorauszahlung des Kaufbetrags innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss. Sofern der Kunde die Vorauszahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist leistet, so ist MMHW Ventures GmbH berechtigt, diesen Vertrag ausserordentlich zu kündigen (vgl. Abschnitt IV.a.3. dieses Vertrages).
- Der Kaufbetrag ist auf das Konto von MMHW Ventures GmbH zu überweisen.
- Es wird eine Kaution von zwei Monatsmieten (Strom) erhoben.
- MMHW Ventures GmbH ist bemüht, dem Kunden eine Strompreisstabilität zu gewährleisten. Etwaige Schwankungen oder Anpassungen des Strompreises werden an den Kunden weitergegeben. Folglich verändert sich der monatlich zu entrichtende Betrag.
- Da die Mindestbestellmenge 5 Geräte sind handelt es sich hier um eine Sammelbestellung. Es kann nicht garantiert werden, dass die Bestellung zustande komm, da eine erfolgreiche Bestellung erst ab 5 Geräten gewährleistet werden kann. MMHW Ventures ist bemüht, die weiteren Bestellungen so schnell wie möglich einzuholen. Sollte innerhalb von drei Monaten keine weiteren Bestellungen (sodass die Mindestmenge von 5 Geräten erreicht werden kann) eingehen, wird der gezahlte Betrag zurück überwiesen und der Vertrag fristlos und ohne Ansprüche von beiden Seiten aufgelöst.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Hardware ausschliesslich im Rahmen der Hosting-Leistungen (vgl. Abschnitt III. dieses Vertrages) zu verwenden. Der Kunde beauftragt MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter dazu, die Hardware in der dafür vorgesehenen Art und Weise zu gebrauchen.
- Die Weitergabe oder Weitervermietung der Hardware an Dritte ist nur mit vorgängiger Zustimmung von MMHW Ventures GmbH zulässig. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter stellt für den Kunden sicher, dass Dritte die Hardware nicht in anderer Weise benutzen als es dem Kunden selbst gestattet ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Hardware von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, MMHW Ventures GmbH unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen und Informationen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit dieses Vertrages die Hardware dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter ist für den Unterhalt und die fachgerechte Wartung der Hardware (insbesondere auch im Rahmen seiner Hosting-Leistungen) verantwortlich. MMHW Ventures GmbH wird den Kunden über Schäden oder allfällige Mängel an der Hardware unverzüglich informieren und Vorkehrungen treffen, um weiteren Schaden von der Hardware abzuwenden.
e. Rückgabe der Hardware
Die Rückgabe der Hardware erfolgt nach Ablauf der Laufzeit dieses Vertrages. Die Kosten für den Versand gehen zu Lasten des Kunden.
f. Untergang der Hardware
Sonstige Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, Ersatz von entgangenem Gewinn oder andere mittelbare und unmittelbare Schäden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Hosting-Leistungen von MMHW Ventures GmbH
a. Vertragsgegenstand, Dauer und Leistungsbeginn
Der Kunde beauftragt MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter mit Erbringung von Hosting-Leistungen für die Hardware für eine befristete Laufzeit von 24 Monaten mit automatischer Verlängerung um weitere 24 Monate.
Im Rahmen der Hosting-Leistungen schuldet MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter folgende Teilleistungen:
- Verbringung der Hardware in ein Data-Center;
- Zurverfügungstellung eines Stellplatzes im Data-Center;
- Anschluss an Stromversorgung und Internet;
- Installation und Konfiguration erforderlicher Betriebssysteme und Softwarekomponenten;
- Anschluss der Hardware an einen von MMHW Ventures GmbH im eigenen freien Ermessen ausgewählten BTC-Mining-Pool;
- Weiterleitung von der Hardware geschürften BTC-Mining-Erträgen abzüglich der Service-Gebühren an den Kunden;
- Unterhalt und Wartung der Hardware.
Die Erbringung der Hosting-Leistungen beginnt mit Überlassung der Hardware im dafür vorgesehenen Data-Center und dem erfolgreichen Abschluss der gesetzlich vorgesehenen (geldwäschereirechtlichen) Prüfungen des Kunden durch MMHW Ventures GmbH.
1. Die Erbringung von Hosting-Leistungen stehen unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses der gesetzlich vorzunehmenden (insb. geldwäschereirechtlichen) Prüfungen durch MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter. Der Kunde ist verpflichtet, hieran vollumfänglich mitzuwirken.
2. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter sorgt dafür, dass die Hardware derart gebraucht und gewartet wird, dass sie die von ihr vorgesehene Hash-Power im Rahmen der Schwankungsbreite jederzeit aufrechterhalten kann.
3. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter sorgt dafür, dass die Umgebung des Data-Centers derart ausgestaltet ist, dass die Hardware, die von ihr vorgesehene Hash-Power jederzeit aufrechterhalten kann.
4. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter installiert das Betriebssystem und die erforderlichen Software-Komponenten und konfiguriert diese. Das beinhaltet die Anpassung der Software-Komponenten, insbesondere an gesetzliche Änderungen, sowie die Installation von Verbesserungen und Erweiterungen der in der Software enthaltenen Funktionen, die sich aus der Weiterentwicklung der Standardsoftware ergeben sollten. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter führt die notwendigen Software- und Systemupdates durch und trifft alle zumutbaren und geeigneten Vorkehrungen zum Schutz der Soft- sowie der Hardware vor virtuellen und physischen Angriffen.
5. MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter ist bestrebt, das Schürfen von Bitcoin (BTC) in bestmöglichen Umfang durchzuführen. Dabei legt MMHW Ventures GmbH eigenständig im freien Ermessen fest, an welchen Mining-Pool die Hardware angeschlossen wird. MMHW Ventures GmbH ist jederzeit berechtigt, die Hardware einem anderen Mining-Pool anzuschliessen, insbesondere im Falle, dass ein ausgewählter Mining-Pool nach Einschätzung von MMHW Ventures GmbH nicht mehr den dafür vorgesehenen Qualitäts-Standards genügt.
MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter sorgt dafür, dass die von der Hardware geschürften Bitcoin-Erträge nach Abzug der für die Erbringung der Hosting-Leistungen vereinbarten Service-Gebühren auf eine in der ausschliesslichen Inhaberschaft des Kunden stehende Bitcoin-Wallet ausgezahlt werden.
c. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der Hosting-Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen durchzuführen. Dazu zählen insbesondere:
- Mitteilung der sog. Public-Adress / des sog. Publik-Key einer in der ausschliesslichen Inhaberschaft des Kunden stehende Bitcoin-Wallet;
- Mitwirkung an der zur Prüfung der ausschliesslichen Inhaberschaft des Kunden an der von ihm gegenüber MMHW Ventures GmbH bezeichneten Bitcoin-Wallet, z.B. durch Mitwirkung an der Durchführung des sog. Satoshi Tests und/oder anderer geeigneter Massnahmen und/oder Prüfungen;
- Mitwirkung an sonstigen gesetzlich vorgesehenen (insb. geldwäschereirechtlichen) Prüfungen.
- MMHW Ventures GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, allfällige gesetzlich vorzunehmende (insb. geldwäschereirechtliche) Prüfungen jederzeit und wiederholt vorzunehmen.
- MMHW Ventures GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Hosting-Leistungen im Sinne eines Leistungsverweigerungsrechts ganz oder vorübergehend einzustellen, sofern der Kunde die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten verweigert oder diesen aus anderen Gründen nicht vollumfänglich nachkommt. Eine Haftung von MMHW Ventures GmbH für einen solchen Fall wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Ist der Kunde über einen Zeitraum von 3 Wochen hinaus nicht erreichbar, leitet MMHW Ventures GmbH folgende Schritte ein (vgl. f. 1/2/3)
Die Auszahlung der von der Hardware geschürften Bitcoin-Erträge erfolgt nach jedem Auszahlungsintervall des jeweiligen Mining-Pools, dem die Hardware angeschlossen ist, auf die vom Kunden bezeichnete und in dessen alleiniger Inhaberschaft stehende Bitcoin-Wallet. Als rein indikativer Auszahlungsintervall ist einmal pro Woche vorgesehen.
Der Kunde trägt sämtliche bei Auszahlungen der von der Hardware geschürften Bitcoin-Erträgen entstehenden Transaktions- bzw. Netzwerkgebühren ausschliesslich selbst. Diese Gebühren werden bei der jeweiligen Auszahlung direkt vom Auszahlungsbetrag in Bitcoin durch das Netzwerk abgezogen.
MMHW Ventures GmbH verfügt über keinerlei Zugriff auf oder sonstige Verfügungsmacht über die vom Kunden bezeichnete Bitcoin-Wallet. Der Kunde ist ausschliesslich selbst für die Aufrechterhaltung des Zugriffs auf und der Sicherheit seiner Bitcoin-Wallet, insbesondere die sichere Aufbewahrung der Private-Key, verantwortlich.
Die Erträge des Bitcoin Mining sind abhängig von diversen Faktoren, wie die gesamte Hashrate des Netzwerks und die Difficulty. MMHW Ventures GmbH hat keinen Einfluss auf diese Faktoren und garantiert auch keine Erträge.
e. Unterhalt und Wartung
Im Rahmen des Unterhalts und der Wartung der Hardware führt MMHW Ventures GmbH oder Dienstleister regelmässige Kontrollen sowie erforderliche Kühlung der Hardware und Reinigungen der Hardware-Komponenten durch und ersetzt erforderlichenfalls Einzelteile zur Aufrechterhaltung der vorgesehenen Hash-Power der Hardware im Rahmen der Schwankungsbereite innerhalb der Garantiefrist. Danach anfallende Wartungsarbeiten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter wird das Data-Center derart einrichten, dass hinreichende Vorkehrungen getroffen sind, die eine einwand- und störungsfreie Nutzung der Hardware zu dem vereinbarten Gebrauchszweck ermöglichen. Insbesondere ist MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter zur Bereitstellung eines Anschlusses an das Stromnetz und Internet verpflichtet. Bei Ausfall der Geräte oder des Data-Centers ist MMHW Ventures GmbH oder Dienstleiter bemüht diesen zu beheben und weiterhin berechtigt trotz dessen die monatlichen Stromkosten zu erheben.
f. Gebühren
Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Gebühren an MMHW Ventures GmbH. Dazu beauftragt der Kunde MMHW Ventures GmbH mit der Vornahme des Einzugs der jeweils von ihm geschuldeten Gebühren von den von der Hardware geschürften Bitcoin-Erträgen.
Werden die monatlichen Gebühren nicht, nicht fristgerecht oder nur teilweise bezahlt, so behält sich die MMHW Ventures GmbH das Recht vor, folgende Schritte einzuleiten:
- Mahnung inkl. Mahngebühr und Inkasso
- Einbehaltung der Kaution
- Verfügung über die Hardware (Offline Stellung, Verkauf, Wechsel Pool Adresse etc.)
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